
Gscheidle
Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Verkehrswertgutachten
nach § 194 BauGB
Erbe | Schenkung | Steuer | Scheidung | Streit
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
(§ 194 Baugesetzbuch).

In aller Regel gehören folgende Unterlagen, Informationen und Anlagen zu einem Verkehrswertgutachten:
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Ortsübersicht
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Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte des Katasteramtes)
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Lageplan
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Optional Auszüge aus dem Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan
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Gebäudegrundrisse oder Skizzen
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Gebäudeschnitte
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Wohn- und Nutzflächenberechnung
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Berechnung umbauter Raum bzw. Bruttorauminhalte
Auf Wunsch können nicht vorhandene Unterlagen von uns beschafft werden.
Die Kosten richten sich nach unserer Honorartabelle.
Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und verlässliche Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil
und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.
Kurzgutachten Gutachterliche Stellungnahme Verkauf Vermögensaufstellung Interne Auseinandersetzungen

Kurzgutachten befassen sich im Wesentlichen mit der reinen Wertermittlung. Auf beschreibende Sachverhalte wird weitgehend verzichtet.
Darüber hinaus werden nur die wenigen, objektbezogenen Unterlagen der Bewertung als Anlagen beigefügt.
Diese Form der Bewertung entspricht einer groben Markteinschätzung und wird nur vorgenommen für gängige Immobilien ohne Besonderheiten hinsichtlich rechtlicher Bestandteile, wie z.B. Rechten an Grundstücken.
Sie kann nur als Orientierungshilfe dienen und hat eingeschränkte Aussagekraft. Sie eignet sich zur Kaufpreisfindung oder für einfache interne Auseinandersetzungen.
Weitere Informationen:
Im Rahmen unserer Sachverständigentätigkeit bewerten wir folgende Objektarten:
Wohnimmobilien
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Ein- und Zweifamilienhäuser
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Doppel- und Reihenhäuser
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Eigentumswohnungen
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Mehrfamilienhäuser
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und weitere Wohnimmobilien
Gewerbeimmobilien
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Büros
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Handel- und Dienstleistungsflächen
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Produktionsflächen und Werkstätten
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Logistik- und Hallenflächen
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und weitere Gewerbeimmobilien
Sonderimmobilien
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Ferienobjekte
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und weitere Sonderimmobilien z.B. Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
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Bauernhöfe
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Resthöfe
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und weitere land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
unbebaute Grundstücke:
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Flächen im Außenbereich
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Acker- und Grünland
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Bauerwartungsland
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Rohbauland
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Baureifes Land
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und weitere unbebaute Grundstücke